Mehrheit findet Impfstatus-Abfrage durch den Arbeitgeber in Ordnung

Sollen Arbeitgeber das Recht bekommen, den Impfstatus ihrer Angestellten abzufragen? Diese Frage sorgte vergangene Woche für Diskussionen. Mittlerweile ist klar: Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene COVID-19-Erkrankung verlangen können. Manchem geht dieser Kompromiss nicht weit genug, für andere ist das ein massiver Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Die Mehrheit der DAZ-Leser:innen hält es unter den gegebenen Umständen für sinnvoll, dass Arbeitgeber Informationen über den Impfstatus einholen können.

Der Bundestag hat am heutigen Dienstag mehrere Corona-Neuregelungen beschlossen. Unter anderem ging es darum, ob Arbeitgeber ein Anrecht darauf erhalten sollen, den Impfstatus der Beschäftigten zu erfahren. Das Recht der Arbeitgeber, Gesundheitsdaten ihrer Angestellten zu erfahren und diese auch noch zu speichern, ist hierzulande sehr beschränkt. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. So müssen Arbeitnehmer, die in bestimmten Einrichtungen (nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG) tätig sind, beispielsweise einen vollständigen Masernschutz nachweisen.

Dem aktuellen Beschluss zufolge sollen nun Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen im Zuge der Pandemie gefragt werden können, ob sie geimpft sind. Das ist der Kompromiss, auf den sich Union und SPD vergangene Woche geeinigt hatten. So mancher hätte sich allerdings eine weitergehende Regelung gewünscht, die das in allen Betrieben erlaubt. Insbesondere Arbeitgeberverbände hatten sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, dass der Impfstatus der Beschäftigten abgefragt werden darf. Viele Gewerkschaften waren jedoch strikt dagegen, sie fürchten eine Impfpflicht durch die Hintertür.

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Innerhalb der DAZ-Leserschaft hält es gut ein Viertel der Teilnehmenden (25,44 Prozent, 188 Stimmen) an unserer nicht repräsentativen Umfrage grundsätzlich für sinnvoll, dass Arbeitgeber:innen das Recht erhalten, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Ein Drittel (33,56 Prozent, 248 Stimmen) fände das im Zuge der Pandemie in Ordnung – schließlich befinde man sich in einer Ausnahmesituation. 28,28 Prozent (209 Stimmen) vertreten hingegen die Auffassung, dass der Impfstatus den Arbeitgeber nichts angeht.

Der jetzt verabschiedeten Lösung, dass Arbeitgeber:innen nur in bestimmten Betrieben Beschäftigte fragen dürfen, ob sie geimpft sind, kann nur eine Minderheit von 5,95 Prozent (44 Stimmen) etwas abgewinnen. Und auch die Variante, den Impfstatus nicht generell abzufragen, sondern nur im Rahmen von Zugangskontrollen, zum Beispiel zum Betrieb oder bestimmten Veranstaltungen, die 3G-Regeln anzuwenden, stößt in der DAZ-Leserschaft auf keine große Zustimmung (6,77 Prozent, 50 Stimmen).

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